Liebe Eltern,
wie Sie sicher bereits aus den Medien wissen, ist aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der möglichen Verschärfung der Lage durch die neuen Virusvarianten der derzeitige „Lockdown“ vorerst bis zum 14.02.2021 verlängert und in Teilen verschärft worden.
Bei den konkreten Regelungen an den Schulen wurde auch in Hessen keine Änderung vorgenommen. Dies bedeutet:
- Die Präsenzpflicht der Schüler*innen, nicht aber die Schulpflicht ist ausgesetzt.
- Der Unterricht findet als Distanzunterricht statt.
- Leistungen werden bewertet (jedoch die mündlichen Leistungen für das 1. Halbjahr nur bis 16.12.2020).
- In der Grundschule und in der Sekundarstufe bis Jahrgang 6 ist es den Eltern möglich, ihre Kinder in die Schule zu schicken, damit sie dort betreut werden, wenn ihnen selbst die Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Der Unterricht in der Schule orientiert sich inhaltlich am Distanzunterricht.
- Der Unterricht in den Abschlussklassen, bei uns der Abiturjahrgang Q3/Q4, wird in Präsenz beschult.
Das entsprechende Schreiben des Kultusministers an die Eltern finden Sie hier. Ebenfalls möchten wir Sie auf eine Videobotschaft von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz aufmerksam machen, in der er sich an die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in Hessen wendet und die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern aus schulischer Sicht einordnet. Das Video ist unter diesem Link abrufbar.
In Aussicht gestellt werden Änderungen ab Mitte Februar bzw. im März, jedoch nur, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt. Dann wäre zunächst Wechselunterricht in den Stufen E1 bis 6, ab März auch ab Stufe 7 möglich, was wir – wie vermutlich die meisten von Ihnen – sehr begrüßen würden.
Ebenso wie der Minister verstehen wir Ihre Befürchtungen und Nöte in Bezug auf die Bildung Ihrer Kinder. Angesichts der Vielfalt der Herausforderungen und Zwänge ist es jedoch leider unmöglich, allen Erwartungen gerecht zu werden.
Mit dem Vorstand des Schulelternbeirats als Elternvertretung sind wir in Kontakt und besprechen mit diesem Gremium die wichtigen schulischen Belange. Dies gibt uns auch die Möglichkeit, die Anregungen aus der Elternschaft aufzunehmen.
Dazu gehörte auch die Bitte, Sie im Moment verstärkt über verschiedene Rahmenbedingungen zu informieren und dadurch für Zwänge und Probleme zu sensibilisieren, die wir ebenfalls sehen, jedoch z.T. leider nicht lösen können.
Dazu gehört, dass das Kommunikationskonzept verordnungsgemäß nur für den Fall des Distanzunterrichts konzipiert wurde und nur für diesen uneingeschränkt gilt. Die jetzt vorliegende Situation mit zwar grundsätzlich vorrangiger Beschulung zuhause, aber dennoch einer größeren Anzahl von Schülerinnen und Schülern in der Schule, vor allem in der Grundschule, gab es im letzten Frühjahr noch nicht und war in keinem Szenario vorgesehen, so dass auch das Kommunikationskonzept nicht in allen Teilen gleichermaßen trägt. Es dient uns jedoch dennoch als Orientierung und wird, soweit auch unter den jetzigen Bedingungen möglich, umgesetzt.
Damit eng verbunden sind die vielfältigen Aufgaben der Lehrkräfte wie der Schule insgesamt, die an vielen Stellen zeitlich und organisatorisch für die einzelne Lehrkraft wie für die Schule als Gesamtsystem eine nicht zu bewältigende Doppelbelastung darstellen. Zur Veranschaulichung möchten wir nur nennen: die Beschulung oder Betreuung der anwesenden Schüler*innen sowie die Beschulung der nicht anwesenden, die verstärkt notwendigen Besprechungen und Konferenzen, insbesondere die Zeugniskonferenzen, und Benotungen, etwa durch Ersatzleistungen für ausgefallene Klassenarbeiten und Klausuren, die Vorbereitung der Zeugnisse, aber auch bereits der Abiturprüfungen und vieles mehr – und alles unter Bedingungen, unter denen die schulische Routine nicht immer trägt, sondern die immer wieder neu sind.
Auch vom Schulträger wird dem Gesundheitsschutz für alle am Schulleben Beteiligten eine hohe Priorität eingeräumt. Dies führt jedoch in der organisatorischen Umsetzung z.T. zu Veränderungen, die von Schüler*innen, Lehrkräften oder Ihnen als Eltern nicht als Verbesserungen oder sogar als Ungerechtigkeiten empfunden werden können, wie Stundenplanänderungen, Kürzung von bestimmtem Fachunterricht etc.
Der Wunsch vieler Eltern nach mehr Online-Unterricht in Form von Audio- oder Videokonferenzen, am besten vollumfänglich nach Stundenplan, ist nachvollziehbar, kollidiert jedoch mit einer Vielzahl von dem entgegenstehenden Punkten. Dazu gehören die zeitlichen und technischen Möglichkeiten der Lehrkräfte ebenso wie die der Schülerinnen und Schüler.
Grundsätzlich ist Distanzunterricht, und hier insbesondere der digital gestützte und der Online-Unterricht ein anderer Unterricht als der Präsenzunterricht und alle Beteiligten müssen andere Wege gehen. Wir sind hier in Austausch mit anderen Schulen, folgen der Beratung durch das Medienzentrum und anderen kompetenten und zuständigen Stellen etc.
Gerade die Schülerinnen und Schüler fordern wie in der Vergangenheit auch jetzt wieder eine Beschränkung insbesondere von Videokonferenzen auf einen zu bewältigenden Umfang ein. Dem trägt unser Konzept Rechnung. Es gibt daher ein auf die jeweilige Klassen-/Altersstufe abgestimmtes, vielfältiges und nach den Notwendigkeiten auch der Fächer differenziertes Angebot, jedoch keinen „Videounterricht“ 1:1 nach Stundenplan.
Der „Online-Stundenplan“ in der Sekundarstufe sollte möglichst stabil sein, wird jedoch den Notwendigkeiten angepasst oft auch von Woche zu Woche weiter wechseln und über die Plattform „Microsoft Teams“ an die Schülerschaft kommuniziert.
Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten (Lehrkräfte wie Schülerinnen und Schüler)sind zu beachten. Dazu gehört – gerade auch bei den Lehrkräften – das Recht am eigenen Bild. Keine Lehrkraft kann gezwungen werden, Unterricht per Video abzuhalten. Wenn Videokonferenzen stattfinden, sind die Schülerinnen und Schüler jedoch gehalten, daran auch mit Bild teilzunehmen, um die ordnungsgemäße Teilnahme sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern. Ein Zwang besteht jedoch auch hier nicht.
Am digital angebotenen Unterricht nehmen die Schülerinnen und Schüler teil, nicht aber die Eltern. Sollte Ihr „Support“ nötig sein, gewähren Sie Ihrem Kind diesen punktuell und ziehen sich dann jedoch unbedingt wieder zurück.
Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern gerade diesen Punkt sehr eindringlich:
Das Aufzeichnen von Distanzunterricht oder Übertragung an Dritte (hierzu gehören auch Sie als Eltern) ist untersagt und strafbar.
Die Behinderung des Distanzunterrichts durch den Missbrauch der technischen Möglichkeiten ist mindestens unsozial. Leider gab es bereits Vorfälle, die das allseitige Vertrauen beeinträchtigen, und damit die weitere Arbeit im digital gestützten Distanzunterricht erschweren.
Die Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern in der Schule ist von der Hessischen Landesregierung als Möglichkeit der Eltern zur Betreuung vorgesehen, die eine Betreuung zu Hause nicht leisten können. Sie dient nicht dem Zweck, eine Betreuung nur der zu erledigenden Aufgaben zu gewährleisten, so dass der Schulbesuch dann willkürlich zu beenden ist. Eine Mitteilung zu Veränderungen beim Schulbesuch Ihres Kindes für die nächste Woche ist wie bisher bis zum jeweiligen Freitagvormittag der vorangehenden Woche notwendig.
Sollten Sie für die Beantragung der von der Bundesregierung eingerichteten zusätzlichen Betreuungstage bzw. des sogenannten „Kinderkrankengelds“ eine Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Sekretariat.
Konkret bedeutet dies für das Schulleben in den nächsten Wochen – in Anpassung an die jeweilige Schulstufe:
- Der Distanzunterricht orientiert sich an der Stundentafel sowie am Stundenplan.
- Es gibt für die Sekundarstufe möglichst verlässliche Zeiten, in denen verbindliche Audio- oder Videokonferenzen stattfinden.
- Zu anderen möglichst verlässlichen Zeiten werden Sprechstunden von Lehrkräften per Audio, Video oder Chat angeboten.
- Der persönliche Kontakt zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern in Distanz wird, so oft es geht, ermöglicht.
Sollte Ihrem Kind für den Distanzunterricht kein geeigneter Computer zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte über Ihre Klassenlehrkraft an die Schule. Es stehen uns inzwischen weitere Laptops zur Ausleihe an Kinder, bei denen dringender Bedarf besteht, zur Verfügung. Nähere Einzelheiten sind dann mit dem Sekretariat zu klären.
Zum Ende des ersten Schulhalbjahres am Freitag, 29.01.2021 erfolgt wie üblich nach Schulschluss für angemeldete Kinder die Betreuung durch EmunaScheli bzw. den Hort. Das Hessische Kultusministerium hat die Möglichkeiten zur Ausgabe der Zeugnisse erweitert, so dass sie auch im Februar möglich ist. Wir haben folgendes Vorgehen geplant: Nach Terminabstimmung mit dem jeweiligen Sekretariat können Sie das Zeugnis Ihres Kindes abholen. Wenn Sie den ausdrücklichen Wunsch dazu haben und dies dem Sekretariat mitteilen, wird es Ihnen postalisch zugesendet. Anwesende Kinder bekommen ihre Zeugnisse wie üblich ausgehändigt.
Der geplante Elternsprechtag am Sonntag, den 07.02.2021, kann nicht stattfinden. Selbstverständlich bieten wir Ihnen bei Bedarf einen individuellen Gesprächstermin an. Hierfür wenden Sie sich bitte nach der Zeugnisausgabe, also frühestens ab 01. Februar 2021 per E-Mail an die jeweilige Lehrkraft, mit der Sie ein persönliches Gespräch führen möchten. Diese wird sich bei Ihnen dann im Lauf der folgenden Tage melden, um unmittelbar mit Ihnen zu sprechen oder einen Termin zu vereinbaren. Um die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die Hygienevorschriften einzuhalten, wird das Gespräch in aller Regel telefonisch oder in digitaler Form stattfinden. Gerade bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen ist nach den Vorgaben des HKM auch in diesem Fall besondere Sorgfalt bezüglich des Datenschutzes zu gewährleisten.
Liebe Eltern,
noch ein wichtiger Appell zum Schluss: Die Rückkehr zu einer „normaleren“ und besseren Form der Beschulung wie des Lebens insgesamt, wie sie die Politik in Aussicht stellt, kann nur stattfinden, wenn wir alle weiterhin solidarisch zusammenstehen und die getroffenen Regelungen umsetzen.
Hier steht derzeit – unter der Gefahr der neuen, ansteckenderen, offenbar auch Kinder stärker betreffenden Virusvarianten – neben dem Tragen der Masken die Kontaktbeschränkung ganz obenan. Daher hier auch noch einmal unsere dringende Bitte: Folgen Sie der Aufforderung der Regierung. Betreuen Sie Ihr Kind zuhause, wenn es irgendwie möglich ist. In Hessen besuchen im Durchschnitt ca. 24%, in Frankfurt 27 % der Kinder derzeit die Grundschulen. In unserer Grundschule sind es weit mehr als die Hälfte.
Wir freuen uns, dass Ihre Kinder sich offenbar in der Schule wohlfühlen und Sie selbst uns Ihre Kinder anvertrauen. Es ist jedoch nicht im Sinne der derzeitigen Regelungen zur Kontaktbeschränkung.
Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Kind ab kommenden Montag nicht mehr zu schicken, können Sie dies ausnahmsweise der Klassenlehrkraft und der zuständigen Stufenleitung noch bis Sonntagabend, 19.00 Uhr per Mail mitteilen.
Die Einrichtung von Wechselunterricht ist uns derzeit verboten, weil die Politik davon ausgeht, dass auf jeden Fall weniger als die Hälfte der Kinder in der Schule sind und dadurch die Abstände gehalten werden können. Das ist bei uns aber leider nicht der Fall.
Eine Schließung von ganzen Klassen oder gar eine komplette Schulschließung möchten wir vermeiden – vor allem aber die Erkrankung von unnötig vielen Personen in der Schulgemeinde.
Wir alle müssen in dieser Zeit unsere persönlichen Bedürfnisse zurückstellen, so schwer es uns fällt. Lassen Sie uns gemeinsam erfolgreich durch diese Krise gehen und solidarisch und verantwortungsvoll handeln – Im Vertrauen darauf, dass jeder und jede dazu sein Bestes tut.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute sowie beste Gesundheit.