Grundlegende Informationen zur schrittweisen Öffnung der Schulen

Brief an Eltern und Kollegium 20.04.2020

Grundlegende Informationen zur schrittweisen Öffnung der Schulen

Brief an Eltern und Kollegium 20.04.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem wir am Freitagnachmittag unsere Briefe an Sie verfasst hatten, trafen die neuesten Informationen aus dem Kultusministerium in Form eines Ministerbriefs bei uns ein. Diese haben wir gesichtet und möchten die uns betreffenden Regelungen und, wo es sinnvoll erscheint, auch im (am Layout erkennbaren, lediglich durch Nummerierung ergänzten) Original-Wortlaut an Sie weitergeben.

1. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Nach den Osterferien bleibt der Schulbetrieb in Hessen zunächst noch eine weitere Woche vollständig ausgesetzt. Ab dem 27. April werden wir den Schulbetrieb schrittweise wiederaufnehmen. Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen bzw. Stufen erfolgen müssen. Dabei gilt die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen in einem ersten Schritt höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen.

Zunächst (ab dem 27. April) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler:

    •  für die 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, […]
    • für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) der gymnasialen Oberstufe, […]

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Nach gängiger Interpretation bedeutet diese Befreiung, dass die Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben dürfen, aber nicht müssen.

2. Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen. Wir werden Sie dazu so schnell wie möglich nach den weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 30. April informieren.

Als „Eckpfeiler“ für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs werden genannt:

    • die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern in alle Richtungen
    • Gruppengrößen entsprechend den räumlichen Gegebenheiten, aber in der Regel nicht mehr als 15 Schüler*innen
    • Unterricht von in der Regel mindestens 20 Wochenstunden
    • Präsenztage können mit Tagen, an denen weiterhin zu Hause gelernt wird, kombiniert werden.

3. Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die höhere Jahrgangsstufe. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

4. Weitere Informationen zum Schulstart am 27. April folgen

Die in diesem Brief übermittelten Informationen sind nicht abschließend und werden fortlaufend für Sie ergänzt.

In Aussicht gestellt werden „schulformbezogene Informationspakete“ zu den Übergängen und Versetzungsentscheidungen, Notengebung und Zeugnissen, Stundenplangestaltung und Hygieneplanung, sowie Handreichungen zu den Lerninhalten des weiteren „Lernens zu Hause“, dem Lehrkräfteeinsatz, insbesondere auch in Bezug auf die sogenannten „Risikogruppen“ und weiteren Themen, über deren Inhalte und bei uns geplante Umsetzung wir Sie dann jeweils separat informieren werden.
Unmittelbar bereits ab heute relevant ist der Abschnitt über die

5. Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen

Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen möchte ich klarstellen, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß § 73 HSchG erfolgen darf.
Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen.

Weitere Regelungen sehen vor, dass sämtliche Schulfahrten, Betriebspraktika, Exkursionen, Besuche außerschulischer Lernorte etc. bis zum Beginn der Herbstferien entfallen sollen. Fahrten außerhalb Deutschlands sollen bis auf Weiteres für das gesamte nächste Schuljahr 2020/21 nicht geplant bzw. gebucht werden.

Kultusminister Prof. Dr. Lorz endet, wie er begonnen hat, mit einem Dank an den vorbildlichen Einsatz, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen geleistet haben und leisten, und dem Wunsch: „Bleiben Sie gesund!“. Dem möchten wir uns von Herzen anschließen.

Das ganze Schreiben finden Sie inzwischen auch auf der Homepage des HKM unter:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schreiben-des-hessischen-kultusministers-zur-wiederaufnahme-des-schulbetriebs-hessen-ab-dem-27042020

Schließlich noch eine kleine Korrektur zu den vorangegangenen Schreiben: Bei der Telefonnummer der Schule hatte sich ein Fehler eingeschlichen:
Bis zum 24.04.2020 wird das Sekretariat im Philanthropin wieder von 09:00 bis 15.00 Uhr (freitags bis 13:00 Uhr) telefonisch unter 069-427289800 erreichbar sein.

Die vielfältigen Fragen, die sich bei der Umsetzung der schrittweisen Öffnung der Schule ergeben und die Sie bewegen, beschäftigen auch uns in den Planungen und Kontakten mit den Beteiligten aus Schulgemeinde, Träger und Kultusverwaltung. Selbstverständlich werden wir Sie über sämtliche getroffenen Regelungen, etwa zu Unterrichtsumfang und -zeiten, Notbetreuung, Verpflegung, Mundschutz, Einsatz der Lehrkräfte usw. so schnell wie möglich informieren, für den Start der Q-Phase und der 4. Klassen in jedem Fall im Laufe dieser Woche.

Mit besten Grüßen aus der Erweiterten Schulleitung

Dr. N. Hartmann
Schulleiterin