Liebe Eltern und Schülerinnen und Schüler der I. E. Lichtigfeld-Schule,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir Ihnen in unserem letzten Schreiben bereits mitgeteilt haben, sollen (nach der Q-Phase) demnächst alle weiteren Schülerinnen und Schüler den Schulbesuch wieder mit einer gewissen Präsenzzeit aufnehmen.
Dies gilt
- ab dem 18.05.2020 für den 4. Jahrgang der Grundstufe
- ab dem 18.05.2020 für die Jahrgänge 5 – 9 der Sekundarstufe I
- ab dem 18.05.2020 für die E-Phase der Sekundarstufe II
- ab dem 02.06.2020 für die Jahrgänge 2 + 3 der Grundstufe
- ab dem 02.06.2020 für die Jahrgänge E1 und E2 der Eingangsstufe
Hinzu kommt ab dem 18.05.2020 die Ausweitung des Unterrichts in der Q2 der Sekundarstufe II.
Wir möchten Sie nun über unser Konzept für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter Einhaltung der Vorgaben aus dem Hessischen Kultusministerium (HKM) informieren. Diese Vorgaben werden wir Ihnen an einigen Stellen auch im Wortlaut (kursiv gedruckt) zur Verfügung stellen, so dass Sie Entscheidungen besser nachvollziehen können. Die vollständigen Texte finden Sie auf der Website des HKM.
Gesundheitsschutz und Hygieneregeln
Grundlegend gilt:
„Weiterhin ist der Schutz der Gesundheit der in Schule zusammenkommenden Personengruppen das oberste Gebot, dem sich alle anderen Zielsetzungen unterordnen. Deshalb wird auch nach dem zweiten Schritt der Wiederöffnung der Schulen zum 18. Mai 2020 kein Regelunterricht in gewohnter Form im vollen Stundenumfang stattfinden, damit die Einhaltung der Vorgaben der notwendigen Hygieneregeln, wie z. B. das Abstandsgebot, gewährleistet werden kann… Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene einzuhalten sind.“
Dazu haben wir die bisher geltenden Regelungen der Schule zu einem ausführlichen, für die gegenwärtige Situation ergänzten und überarbeiteten Hygieneplan der Schule zusammengefasst. Wir senden Ihnen diesen in einer weiteren Mail im Verlauf der Woche zu und bitten Sie, ihn zur Kenntnis zu nehmen.
Bitte besprechen Sie, gerade auf dem Hintergrund der jetzt in vielen Bereichen erfolgenden Lockerungen wie des wiederbeginnenden Präsenzunterrichts, die grundlegenden Regeln noch einmal mit Ihrem Kind. Diese Regeln gelten insbesondere auch auf dem Schulweg!
Selbstverständlich ist die regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion aller relevanten Flächen und Einrichtungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt. Neben der Bereitstellung von Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern wird es für die Klassen eine festgelegte Wegeführung im Gebäude, eine Zuweisung zu benutzender sanitärer Anlagen/Toiletten wie zeitlich und/oder räumlich getrennte Pausen geben, um die Einhaltung der Hygieneregeln zu gewährleisten. Alle diese Regelungen werden wir mit Ihren Kindern bei deren Schulbeginn und bei Bedarf wiederholt besprechen.
So sind „die betroffenen Schülerinnen und Schüler darauf hinzuweisen, dass sie selbst zur Absicherung ihrer Gesundheit beitragen können, indem sie persönlich Verantwortung für eigene Vorsorgemaßnahmen übernehmen – z. B. durch die Einhaltung der gebotenen Distanz.“
Aus Hygienegründen nicht bereitgestellt werden können Flaschen mit Mineralwasser und Becher. Bitte geben Sie Ihrem Kind Getränke ebenso wie Pausenverpflegung (Frühstück) mit.
Verantwortliches Handeln ist auch erforderlich im Umgang mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (umgangssprachlich: Maske): Das Tragen einer „Alltags-Maske“ ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verpflichtend. Im Unterricht und bei den Hofpausen ist das Tragen der Maske durch den gewährleisteten Sicherheitsabstand nicht erforderlich.
Bei Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann im Ausnahmefall die allgemeine Maskenpflicht ausgesetzt werden. Das Tragen der Masken außerhalb des Unterrichts darf nicht zu einer Verringerung des Sicherheitsabstands führen.
Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. als Schulträger hat uns Mundschutzmasken zur Verfügung gestellt, so dass jeder Schüler/jede Schülerin (ebenso wie die Bediensteten) zwei Masken bekommen wird. Diese Mundschutzmasken haben wir bereits gewaschen, so dass sie direkt benutzt werden können.
Bitte geben Sie Ihrem Kind ein kleines Handtuch für die persönliche Hygiene mit. Markieren Sie bitte sowohl die Mundschutzmasken als auch das kleine Handtuch, um Verwechslungen zu vermeiden. Waschen Sie die Masken (und das Handtuch) nach jeder Benutzung bei 60°C, um diese wieder zu desinfizieren.
Sollte Ihr Kind einschlägige Symptome zeigen, also z.B. an Husten oder Schnupfen erkrankt sein oder erhöhte Temperatur bzw. Fieber haben, lassen Sie Ihr Kind unbedingt zu Hause. Wir müssen es andernfalls sofort isolieren und wieder nach Hause schicken.
Uns ist bewusst, dass es Kindern und Jugendlichen schwerfällt, immer an die Einhaltung der Hygienevorschriften zu denken. Trotzdem werden wir als Schule auf deren Einhaltung bestehen.
Sollte ein Schüler/eine Schülerin bewusst, grob oder wiederholt gegen die Einhaltung der Hygienevorschriften verstoßen und damit sich und andere gefährden, werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen. Der Ausschluss vom Unterricht für einen oder mehrere Tage kann eine solche Maßnahme sein.
Mindestabstand und Gruppengrößen
Entscheidend ist an dieser Stelle vor allem die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen:
„Der Unterricht erfolgt in zahlenmäßig reduzierten Gruppen, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten.“
Diese Verkleinerung der Gruppen werden wir in allen Jahrgängen der Grundschule und der Sekundarstufe I durch Aufteilung der bestehenden Klassen in eine Gruppe A und eine Gruppe B durchführen.
Diese Gruppen werden von der Schulleitung in enger Abstimmung mit den Klassenlehrkräften nach pädagogischen und organisatorischen Erfordernissen zusammengesetzt. Welcher Gruppe Ihr Kind zugeteilt wurde, wird Ihnen mit dem konkreten Stundenplan Ihres Kindes und weiteren Informationen noch mitgeteilt. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit und verzichten Sie auf Rückfragen und Wünsche.
Rahmenvorgaben für den Präsenzunterricht
„Grundsätzlich besteht die Zielsetzung, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bereitzustellen.“
Dazu wurde den Schulen entsprechend der räumlichen und personellen Voraussetzungen ein flexibler Gestaltungsspielraum eingeräumt. Zu diesen Voraussetzungen gehören wesentlich die Größe der Räume, die Verkehrsflächen und sanitären Anlagen und nicht zuletzt die Einsetzbarkeit der Lehrkräfte. Das von Kultusminister Dr. Lorz ausgegebene Motto lautet „Wir machen das Machbare.“
In der GS wurden als Vorgabe für die Jahrgangsstufe 4 für die ersten beiden Wochen 20 Wochenstunden, danach (bei Rückkehr auch der weiteren Jahrgänge) für alle Jahrgänge 2 – 4 bzw. E1 – 4 jeweils 6 Stunden Präsenzunterricht pro Woche durch das HKM vorgesehen.
In der Sekundarstufe wurde ein Schulbesuch von mindestens einem Tag mit bis zu 6 Stunden pro Woche, insgesamt also mindestens 8 Präsenztage bis zu den Sommerferien festgelegt.
Zu berücksichtigen waren dabei die Beschränkungen für mögliche Präsenztage durch die noch anstehenden Feiertage und beweglichen Ferientage.
Sportunterricht darf (mit Ausnahme des Theorieunterrichts in der Sek II) nicht erteilt werden. In der Grundschule ist auch kein Musikunterricht zu erteilen, in der Sekundarstufe kann zwar Musikunterricht stattfinden, auf das Singen ist jedoch (in allen Fächern) zu verzichten.
Umsetzung des Präsenzunterrichts/Stundenplan
Unser Ziel war es – entsprechend den Vorgaben des HKM und dem oben zitierten Motto „Wir machen das Machbare.“ – in der Gesamtsumme den Umfang des zu erteilenden Präsenzunterrichts verstärken und im Gegenzug die unterrichtsersetzenden Lernsituationen deutlich reduzieren zu können. Gleichzeitig wollten wir einen Stundenplan mit möglichst vielen Stunden mit vertrauten Lehrkräften, insbesondere dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin, ermöglichen, sowie unnötige Raumwechsel vermeiden.
Grundschule und Sekundarstufe I
Wir haben uns daher in der Grundschule und der Sekundarstufe I für eine wochenweise Organisation mit den jeweils in A- und B-Gruppe aufgeteilten Klassen entschieden.
Es werden also ab Montag, 18.05.20 bzw. ab Dienstag, 02.06.2020 jeweils die A-Gruppen der Klassen mit ihren Präsenztagen beginnen. Die B-Gruppen setzen noch eine weitere Woche aus.
In der jeweils darauffolgenden Woche ab Montag, 25.05.2020 bzw. 08.06.2020 wird die B-Gruppe in Präsenz beschult.
Dieser Wechsel im Wochenrhythmus soll bis zur vorletzten Woche vor den Sommerferien durchgeführt werden. Für die letzte Woche und die Zeugnisausgabe sollen dann tage- bzw. stundenweise Präsenzzeiten der beiden Gruppen gelten.
Der Schulbeginn an den Präsenztagen wird zu unterschiedlichen Zeiten nach Klassen gestaffelt stattfinden. Ebenso wird es ein gestaffeltes Unterrichtsende geben. Unterricht findet damit in der Grundschule an 4 – 5 Stunden pro Tag statt, hinzu kommt die Mahlzeit in der Mensa. In der Sekundarstufe wird es sich um in der Regel 6 Unterrichtstunden pro Tag handeln, also ca. 30 Wochenstunden.
Bitte schicken Sie Ihre Kinder pünktlich zu ihrem individuellen Schulbeginn an den richtigen Ort, damit die Abstandsregeln eingehalten und die Mischung der Gruppen vermieden werden.
Sekundarstufe II
In der Sekundarstufe II gelten andere Vorgaben und wir haben dank der geringen Gruppengrößen andere Möglichkeiten. So wird hier auf die Gruppenaufteilung und den wochenweisen Wechsel verzichtet.
In der E-Phase wird der Unterricht nach Stundenplan erteilt.
In der Q-Phase soll der Unterricht, vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch das Staatliche Schulamt, ebenfalls nach Stundenplan erteilt werden. In jedem Fall werden weitere Grundkurs-Fächer wie Politik und Wirtschaft, Englisch und die fortgeführte Naturwissenschaft im Präsenzunterricht hinzukommen.
Die für Ihren Sohn/Ihre Tochter geltenden notwendigen Angaben zu Zeiten, Wegen etc. erhalten Sie mit dem Stundenplan.
Unterrichtsersetzende Lernsituationen/„Lernen zu Hause“
„Der Präsenzunterricht wird kombiniert mit weiteren unterrichtsunterstützenden Aufgabenstellungen für das häusliche Lernen. Die Kombination von Präsenzunterricht mit unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern auch in den Phasen zwischen den Präsenzunterrichtstagen einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernrhythmus zu ermöglichen.“
Diese Regelung gilt für die Zeiten zwischen den Präsenzzeiten sowie für die – sehr wenigen – nicht in Präsenz unterrichteten Fächer. Materialien für das „Lernen zu Hause“ erhalten auch die Schülerinnen und Schüler, die vom Präsenzunterricht aus gesundheitlichen Gründen befreit sind.
Befreiungen vom Präsenzunterricht
Befreiungen vom Präsenzunterricht können nur auf Antrag für Schülerinnen und Schüler erteilt werden, die selbst einer sogenannten Risikogruppe nach den maßgeblichen Definitionen des Robert-Koch-Instituts RKI (s. Hygieneplan und andere einschlägige Veröffentlichungen) angehören oder mit Personen aus einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft leben. In beiden Fällen ist eine ärztliche Bescheinigung, dass die betreffende Person einer Risikogruppe angehört, dem Antrag beizufügen. Dieser (formlose) Antrag ist über die Klassenlehrkraft an die Schulleitung zu richten und wird zur Schulakte genommen. Im Präsenzunterricht versäumte Unterrichtszeiten ohne durch die Schulleitung genehmigten Antrag müssen als unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis vermerkt werden.
Mensa
Eine im Stundenplan verankerte Verpflegung in der Mensa der Hebelstraße wird grundsätzlich angeboten. Um unnötige Verschwendung von Nahrungsmitteln zu vermeiden,
müssen Sie Ihr Kind jedoch verbindlich zum Essen anmelden (siehe unten).
Notbetreuung
Eine Notbetreuung durch EmunaScheli gibt es wie bisher nur für Kinder, deren Eltern alleinerziehend sind oder in systemrelevanten Berufen arbeiten. Zeiten und Rückmeldung siehe unten. Die formelle Anmeldung muss weiterhin bei EmunaScheli erfolgen.
Diese Entscheidungen stehen – wie alles in diesen Tagen – selbstverständlich unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen und der daraus sich ergebenden Regelungen durch die zuständigen Behörden.
Wir werden wie bisher die Durchführung der neuen Organisationsformen beobachten, evaluieren und bei Bedarf nachsteuern. Über sämtliche wesentlichen Entscheidungen und Weiterentwicklungen von unserer Seite informieren wir Sie auch in Zukunft jeweils zeitnah.
Sollten bei Ihnen Probleme auftreten, informieren Sie uns bitte über das Sekretariat (telefonisch und/oder gern per E-Mail) bzw. die Klassenlehrkraft.
Auch die neuen Organisationsformen werden Ihnen und Ihren Kindern (wie uns) noch sehr viel Flexibilität, Rücksichtnahme und Geduld abverlangen. Wir sind jedoch überzeugt, die Beschulung Ihrer Kinder bis zu den Sommerferien unter Berücksichtigung aller Vorgaben bestmöglich organisiert zu haben, und hoffen, dass wir so gemeinsam auch die nächsten Wochen erfolgreich gestalten werden.
Mit herzlichem Gruß, auch im Namen der erweiterten Schulleitung und des Kollegiums,
Dr. N. Hartmann
Schulleiterin